Die Mitgliedschaft wird wirksam nach Zugang der Aufnahmebestätigung und Zahlung des ersten fälligen Beitrages.
Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Ein Lichtbild ist einzufügen. Fehlt das Lichtbild, ist der Mitgliedsausweis nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig. Nach Beendigung der
Mitgliedschaft verliert der Ausweis seine Gültigkeit und ist an den Verein zurückzusenden.
Der Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche Erklärung per Brief oder Telefax mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Quartalsende erklärt werden. Minderjährige bedürfen zum Austritt
der vorherigen schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.
Vereinsausschluss: Ein Mitglied, dass trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere Beitragszahlung und Zahlungen von Geldstrafen, gegenüber dem Verein
ganz oder teilweise in Verzug ist, kann ausgeschlossen werden, soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen mindestens sechs Monate in Verzug befindet und seit Zugang der zweiten
schriftlichen Mahnung mindestens zwei Monate verstrichen sind.
Passive Mitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (zur Zeit € 10,00).
Mitgliedsbeitrag: Die Mitgliedschaft kostet z. Z. i. d. R. pro Monat € 6 (ermäßigt € 5,00). Es liegt im Ermessen der Abteilungen, Mitgliedern, die zu Beginn eines Kalenderjahres den
gesamten Jahresbeitrag entrichten, Ermäßigungen zu gewähren, sowie Mitgliedern, deren Wohnort mehr als 100 km vom Lichtenhorst entfernt liegt, einen reduzierten Beitragssatz zu berechnen (z. Z. €
5 pro Monat).
Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle
Mitgliedsbeitrag erhoben.
Auf Antrag zahlen Schüler nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schulbesuchs, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Auf Antrag zahlen Studenten und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Studiums oder der Ausbildung, maximal jedoch bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres.
Auf Antrag zahlen Grundwehr- oder Zivildienstleistende einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes.
Auf Antrag zahlen Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Frührentner und Schwerbehinderte (ab 50 %) einen ermäßigten Beitrag.
Auf Antrag zahlen erwerbslose Mitglieder, Empfänger von ALG II oder Umschüler einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit, des Empfangs von Sozialhilfe oder der
Umschulungsmaßnahme.
Für alle Ermäßigungen gilt eine (schriftliche) Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den
Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzung für die Ermäßigung unaufgefordert beim Verein nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge
fällig.
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in
schriftlicher Form nachgewiesen sind.
Vom Verein ernannte Ehrenmitglieder sind automatisch beitragsfrei.
Natürliche Personen können gegen eine nicht rückzahlbare Einmalzahlung 1.946,00 Euro Mitglied auf Lebenszeit werden. Sie sind von den regelmäßigen Beitragszahlungen, nicht aber
von Sonderumlagen und anderen Umlagen, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, befreit. Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied ist möglich. Der Ausschluss durch den
Verein ist möglich.
Beiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zahlen. Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres, erfolgt der
Bankeinzug (Lastschriftverfahren) des Beitrages.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug) oder durch Überweisung, auf Antrag auch durch Bareinzahlung auf der Geschäftsstelle des Vereins. Bei
Bareinzahlung wird aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes ein Verwaltungskostenzuschlag erhoben.
Es wird empfohlen, die Satzung des Clubs VFR Bottrop Ebel 1946 e.V aufmerksam zu lesen. Diese befindet sich z. B. auf unserer Homepage
Soweit auf einem Formular personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter.
Stand: Mai 2012